Gelder für den kommunalen Straßenbau in Bornheim und in Wachtberg

06.05.2019

Rückhalt für die Ausbau-Maßnahmen Apostelpfad in Bornheim, K 63 in Wachtberg-Fritzdorf, Erneuerung der Gemeindestraße im Holzem-Villip

Der linksrheinische Rhein-Sieg-Kreis profitiert erneut von dem landespolitischen Investitionshochlauf für die Verkehrswege in Nordrhein-Westfalen. Nachdem am 29. März 2019 die Zusagen aus dem „Förderprogramm Nahmobilität 2019“ für Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg bekannt gegeben wurden, veröffentlicht das NRW-Verkehrsministerium am heutigen Freitag, 03.05.2019, Zusagen für den kommunalen Straßenbau in Bornheim und in Wachtberg. In Nordrhein-Westfalen insgesamt stehen für die Entlastung der Städte und Gemeinden aktuell nahezu 154 Millionen Euro zur Verfügung. Wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß mitteilt, sind das 40 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Mit diesem Geld übernimmt das Land mindestens 70 statt der bisherigen 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen: Aus- und Umbau von Straßen, grundhafte Erneuerung, Ortsumgehungen, Entlastungsstraßen. Für Städte und Gemeinden, für die sich eine besondere Förderungsbedürftigkeit ergibt, wird ein erhöhter Satz in Höhe von 75 Prozent vorgesehen.

Im Gesamt der „Fördervorhaben Kommunaler Straßenbau 2019“ ist der Ausbau des Apostelpfades ab Königstraße in Bornheim mit einer Zuwendung von 750.000 Euro etatisiert. Für den Ausbau der K 63 in der Ortslage/Ortsdurchfahrt Fritzdorf in Wachtberg stehen für den Rhein-Sieg-Kreis als Baulastträger 780.000 Euro bereit. Zusätzlich sind 950.000 Euro veranschlagt für den Ausbau der K 63 von der Landesgrenze bis nach Fritzdorf. Für die grundhafte Erneuerung der Gemeindestraße Holzem-Villip gibt das Land 850.000 Euro. Für die Gehwege K 63 in der Ortsdurchfahrt Fritzdorf werden 90.000 Euro übernommen.

Oliver Krauß: „Angesichts des erheblichen Ausbau- und Sanierungsrückstandes in ganz NRW ist zu Recht eine erhöhte Nachfrage der Kommunen nach Fördermitteln zu verzeichnen. Ziel der NRW-Koalition ist, belastbare Signale der Ermutigung zu setzen, auch in schwieriger Haushaltslage den Rückstand aufzuholen. Denn gute Erreichbarkeit und kurze Wege sind Voraussetzung für Generationengerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb ist es so wichtig, dass die NRW-Koalition den verkehrspolitischen Haushalt als Investitionshaushalt fortschreibt und aus dem Konsolidierungszwang heraushebt, den die große Landesverschuldung bedingt. Zu einer ehrlichen Betrachtungsweise gehört aber, dass sich der immense Modernisierungsstau, der über Jahre hinweg aufgelaufen ist, nicht über Nacht auflösen lässt, trotz der vielen positiven Akzente – zum Beispiel auch für die L 113 in Alfter oder für die L 182 zwischen Brenig und Heimerzheim, Dützhof. Das Verkehrswegenetz in Ordnung zu bringen, wird noch Jahre beanspruchen. Dazu ist wichtig, dass wir im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis eng am Ball bleiben und unsere Projekte in der landesweiten Konkurrenz um die Fördermittel platzieren.“


Zu dem Hintergrund des Förderprogramms informiert das NRW-Verkehrsministerium:

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus ist es, dass bei den Projekten Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.