Gemeindefinanzierung 2022 wird auf Rekordniveau geplant

26.10.2021

Mobilisierung für die gute Zukunft unter anhaltendem Druck der Pandemie - kommunalscharfe Modellrechnung

Am 29. Juni 2021 hat das Landeskabinett den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 beschlossen. Der Kernhaushalt wird wiederum ohne Neuverschuldung geplant. In ihm werden die Ansätze für Zukunftsinvestitionen erneut erhöht: für technologische Innovation, Innere Sicherheit, Bildung, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Verkehr. Wie geplant, wird überdies der NRW-Rettungsschirm im Jahr 2022 fortgeführt: Er ist mit bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet, um auf die Schwächungen durch die Corona-Pandemie angemessen zu reagieren. In diesen Tagen, Oktober/November 2021, ist der Haushaltsentwurf in der parlamentarischen Beratung des NRW-Landtags.

„Weil viel zu wenig Steuerkraft im System ist“: In der Auseinandersetzung um das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022, GFG 2022, wird der Druck besonders deutlich, den die Pandemie auf die Haushalte ausübt. Nach Schätzungen werden uns in NRW, bezogen auf die vorherige Finanzplanung, bis zum Jahr 2023 insgesamt Steuereinnahmen in Höhe von etwa 14,5 Milliarden Euro fehlen. Die Wirtschaft ist anhaltend angeschlagen, gegenseitige Hilfe bleibt weiterhin notwendig – trotz Mut machender Erholung.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, für den das Land nach dem Maß seiner Leistungskraft in der Pflicht steht, fehlen – nach vorläufiger Steuerschätzung – knapp 931 Millionen Euro, um die erforderliche Gesamtausstattung in Höhe von rund 14,042 Milliarden Euro zu erreichen. Diese Finanzierungslücke wird, wie im Vorjahr, über den NRW-Rettungsschirm geschlossen. Es geht also um eine Stützung mit Kreditmitteln.

Zu einer ehrlichen Betrachtung gehört, dass nach der zu erhoffenden weiteren Erholung die Zurückzahlung gerecht zu verabreden ist. Vorgesehen wird zunächst: „Der Aufstockungsbetrag soll – wie im Vorjahr – in späteren Haushaltsjahren in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verbundsteuern aus dem Aufwuchs der kommunalen Finanzausgleichsmasse wieder dem Landeshaushalt zufließen.“ Dass daraus keine unverhältnismäßige zusätzliche Last für die kommunale Familie werden soll und darf, gilt als abgemacht.

In unserer kommunalen Familie wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse, die mit dem Umfang von rund 14 Milliarden Euro um knapp 470.000 Euro über dem Vorjahresniveau liegt, dringend benötigt. In Unterscheidung zu dem GFG 2021 kommen zu dem GFG 2022 über eine neue Klima- und Forstpauschale 10 Millionen Euro hinzu: Geld aus nicht verausgabten Mitteln, das den kommunalwaldbesitzenden Städten und Gemeinden zukommt, um den Wald gesund zu machen und gesund zu erhalten.

Wichtig ist, im Auge zu behalten, dass die Haushaltsplanungen für das Jahr 2022 weiterhin unter dem Druck einer außerordentlichen, unverschuldeten Belastungssituation stehen. Die Rechtschaffenheit in der Haushalts- und Finanzpolitik, für die die NRW-Koalition auf Basis der „schwarzen Haushaltsnull“ steht, war nach Eintreten der Pandemie Voraussetzung, noch schlimmeren Schaden abzuwenden und Hilfeleistungen auskömmlicher zu machen: zum Beispiel mit der Vertrauensschutz-Lösung im Zuge der Corona-Soforthilfe oder mit der Überbrückungshilfe Plus.

Die Gemeindefinanzierung ist im Hier und Jetzt gut, weil sie partnerschaftlich durchdacht und gemacht wird

In unserer Verantwortungsgemeinschaft schöpft niemand „aus dem Vollen“, weder bei den Aufgaben auf kommunaler Ebene, noch bei den Aufgaben die auf Landesebene oder im Bund zu erbringen sind. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung, die der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen am 1. Oktober 2021 durchgeführt hat, wurde der Entwurf zum GFG 2022 intensiv diskutiert, mit viel Zustimmung, mit kritischem Einwand und dem Austausch substanzieller Argumente.

„Wir sind dankbar für die Aufstockung, für die Stabilisierung im GFG gewesen“, hat der Hauptreferent des Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Martin Stiller, zu Protokoll gegeben: „Wir haben kritisiert und kritisieren weiter, dass das [kreditierte] Geld zurückzuzahlen ist. Auf die Kommunen kommt [grundsätzlich] eine Belastungstrias zu: die allgemeine Situation bezüglich der Altschulden, die zurückzuzahlende Coronaisolation und die GFG-Kreditierung. […] Wir bitten also um Berücksichtigung dieser Belastungstrias.“

Und im Blick auf die faire Verteilung der Gelder zwischen kreisangehörigem und kreisfreien Raum: „Natürlich besitzt der Landesgesetzgeber einen Ermessensspielraum, und wir kommen zu dem Schluss, dass im Rahmen dessen mit Augenmaß und auf Ausgewogenheit und Stabilität bedacht gehandelt wird. […] Gerade in dieser Coronasituation müssen wir darauf achten, die Kommunen nicht übermäßig zu belasten. Wenn es zu starken Verschiebungen kommt […], könnte das die Kämmerer vor große Schwierigkeiten stellen. Genau das versucht die Landesregierung zu vermeiden.“

Das GFG 2022 ist – das findet viel Zustimmung – robust ausgestattet und zukunftsgewendet: unter ökologischem Gesichtspunkt zum Beispiel, mit der leicht überproportionalen Erhöhung der „Allgemeine Investitionspauschale“ oder mit der Erhöhung der „Aufwands- und Unterhaltungspauschale“, die uns lokal hilft, den Investitions- und Sanierungsstau abzubauen. Das GFG gibt Rückenwind für unsere großen und wachsenden Aufgaben vor Ort, für mutige Schritte in die Zukunft. Die Gemeindefinanzierung ist im Hier und Jetzt gut, weil sie partnerschaftlich durchdacht und gemacht wird. Ebenso ist ihre Qualität für die Zukunft auf das Miteinander der Verantwortungsebenen angewiesen: auf die Aufmerksamkeit für die Situation des jeweils anderen, auf die gemeinsame Beratung, Disziplin und Solidarität.

Nach einer Modellrechnung, die noch auf Schätzungen beruht, kann die Gemeinde Alfter im kommenden Jahr 2022 mit Gesamtzuweisungen in Höhe von rund 6.350.000 Euro kalkulieren, das sind 9,33 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Für die Stadt Bornheim stehen auf dieser vorläufigen Basis rund 16.120.673 Euro zu erwarten. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2021 ein Plus von 2,86 Prozent. Für die Stadt Meckenheim werden Gesamtzuweisungen in Höhe von 2.416.809 Euro abgeschätzt, das ist ein Mehr von 5,97 Prozent. Für die Stadt Rheinbach werden 3.024.356 Euro erwartet: gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 6,36 Prozent. Für die Gemeinde Swisttal werden 6.658.234 Euro geschätzt und für die Gemeinde Wachtberg 2.831.000 Euro. Der Mittelzuwachs beträgt hier 1,44 Prozent im Falle Swisttals beziehungsweise 48,42 Prozent im Falle Wachtbergs.

Die gesamte Modellrechnung finden Sie hier: Modellrechnung (250 KB)