Gemeindefinanzierungsgesetz 2021: solidarisch, ehrlich, verantwortlich

18.11.2020

Modellrechnung: belastbare Zuweisungen für die Städte und Gemeinden im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Nordrhein-Westfalens Landeshaushalt 2021, der in diesen Tagen parlamentarisch beraten und verabschiedet wird, bleibt im Rahmen der vorausgehenden Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023: Im „normalen Haushalt“ werden keine neuen Schulden gemacht. Vorbehaltlich der parlamentarischen Beschlussfassung wird er mit rund 81,9 Milliarden Euro ausgestattet. Die Vorsorgepolitik der NRW-Koalition in den letzten Haushaltsjahren gibt dafür Rückhalt.

Isoliert von dem normalen Haushalt bleibt der „NRW-Rettungsschirm“ aufgespannt, den der Landtag mit dem Nachtragshaushalt am 24. März 2020 beschlossen hat: mit einem Umfang von 25 Milliarden Euro. Dieses Sondervermögen sichert die schnelle Reaktionsfähigkeit in den Zeiten der Pandemie, deren Quellen und Dynamiken noch nicht beherrscht sind. Die Erwartung ist aus heutiger Sicht, dass es im Jahr 2023 möglich sein wird, zur haushaltspolitischen Normalität zurückzukehren.

Am Martinstag, dem 11. November 2020, hat der nordrhein-westfälische Landtag das „Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021“ beraten, kurz: das „Gemeindefinanzierungsgesetz 2021“, das GFG. Nordrhein-Westfalens Gemeinden, Städte und Kreise sind und bleiben – so hat es Ina Scharrenbach, die nordrhein-westfälische Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, in ihrer Plenarrede unterstrichen – das „Rückgrat der Pandemiebekämpfung“. Ebenfalls sind sie das „Rückgrat der Investition“ in eine gute Zukunft. Dazu gibt das GFG den „Grundstein“ in die Hand: namentlich mit den sogenannten „Schlüsselzuweisungen“, die sich an der „Finanzkraft“ einer jeweiligen Gebietskörperschaft orientieren, und mit „pauschalierten Zuweisungen“, die finanzkraftunabhängig vergeben werden.

Wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß mitteilt, sollen über das GFG im Jahr 2021 insgesamt 13,57 Milliarden Euro bereitgestellt werden: 750 Millionen Euro mehr als im laufenden Haushaltsjahr 2020. Diese Aufstockung reagiert laut Oliver Krauß nicht allein auf die krisengeschuldeten Mindereinnahmen in diesem Jahr und auf die Mehrausgaben, zu denen die Pandemie zwingt – nach regelhafter Berechnung würde das GFG im Jahr 2021 gegenüber dem laufenden Jahr 170 Millionen Euro verlieren. Vielmehr schirmen die zusätzlichen 750 Millionen Euro, über den Ausgleich des Mankos hinaus, gegen die Einbuße gestalterischer Kraft im weiteren Verlauf: „Sie sind Investition für die Vitalität und für die Handlungsfähigkeit in unserer Heimat, durch schmerzliche und schwierige Zeit hindurch.“

Ehrlicher Haushalt und Solidarität sind ein "Gebot der Stunde"

Um eine Verschuldungsdynamik zu vermeiden, die kommende Generationen in zusätzliche Verantwortung nehmen würde, sei der transparente und disziplinierte Haushalt „einmal mehr ein Gebot der Stunde, Hand in Hand mit der Zuwendung in Solidarität“, erläutert Oliver Krauß. Der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Europa und Internationales verweist auf Steuerschätzungen, die in NRW Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro prognostizieren: bis in das Jahr 2023, im Verhältnis zu der vorausgehenden Finanzplanung.

In der Sitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 7. Oktober 2020 hat NRW‘s Finanzminister, Lutz Lienenkämper, erläutert: „Wir [.] werden strikt und transparent trennen. Der Rettungsschirm wird über Schulden am Kreditmarkt finanziert. Dieser finanziert wiederum alle direkten und alle indirekten Folgen von Corona. Der allgemeine ['normale'] Haushalt bildet all das ab, was frei von den coronabedingten Sondereinflüssen ist.“ Und: „Klar ist: Jeder Rettungseuro muss auch wieder zurückgezahlt werden. Das verlangt die Schuldenbremse. Das sind wir aber auch den nachfolgenden Generationen schuldig.“

In diesem Zusammenhang werden die insgesamt vorgesehenen 13,57 Milliarden Euro für das GFG 2021 nach der ersten Rechnung mit 928 Millionen Euro Kreditmitteln aus dem „Rettungsschirm“ gestützt. So ist es mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet. Dieser Anteil an dem GFG soll später zurückgezahlt werden, „soweit die Steuerentwicklung in künftigen Jahren und somit die wirtschaftliche Situation der Kommunen das zulässt“.

Auch die Städte und Gemeinden im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis profitieren, abhängig von der jeweils ermittelten Finanzkraft

Nach einer Modellrechnung, die das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Oktober vorgelegt hat und in die die jeweils ermittelte Finanzkraft einfließt, kann die Gemeinde Alfter im kommenden Jahr 2021 mit Gesamtzuweisungen in Höhe von Euro 5.807.409,04 kalkulieren, das sind 0,25 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Für die Stadt Bornheim stehen auf dieser vorläufigen Basis 15.671.591,87 Euro zu erwarten. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2020 ein Plus von 7,4 Prozent.

Für die Stadt Meckenheim sieht die Modellrechnung einen Gesamtbetrag in Höhe von 2.280.605,39 Euro vor: 8,13 Prozent mehr als im Jahr 2020. Für die Stadt Rheinbach sind 2.843.605,86 Euro ausgewiesen. Das entspricht einer Steigerung in Höhe von 5,93 Prozent. Für die Gemeinde Swisttal werden 6.563.257,34 Euro prognostiziert: 3,16 Prozent mehr als im Jahr 2020. Und für die Gemeinde Wachtberg stehen Gesamtzuweisungen im Umfang von 1.907.023,91 Euro in Aussicht: Das entspricht einer Steigerung in Höhe von 11,48 Prozent.

Oliver Krauß: „Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021, das derzeit beraten wird, ist Ausdruck des engen Zusammenstehens von Land, Gemeinden und Städten, gerade in dieser schwierigen Zeit. Es ist ehrlich und transparent gerechnet, in Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen, die ihre eigenen Herausforderungen haben werden. Und es gibt uns in unserer Heimat die Mittel, mit Mut in die Zukunft zu gehen – die Pandemie solidarisch durchzustehen, die Grundlagen weiterzubauen, für eine gute Zeit danach.“