Gesetzeskraft für die Förderung von Rad- und Fußverkehr

29.06.2021

Alle Verkehrsmittel sollen in NRW zukünftig eine gleich bedeutsame Rolle einnehmen.

Das Plenum des nordrhein-westfälischen Landtags hat am Freitag, 18. Juni 2021, in erster Lesung den Gesetzentwurf „zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ beraten. Ziel des Gesetzes ist, das Fahrrad als eigenständiges Verkehrsmittel aufzuwerten und mit anderen Verkehrsmitteln auf gleiche Stufe zu stellen. 25 Prozent der Verkehrswege in NRW sollen künftig auf das Fahrrad entfallen. Zuletzt lag der Anteil in Nordrhein-Westfalen bei elf Prozent. 

Ebenso liegen barrierefreie Fußwegenetze im Regelungsbereich des Gesetzes: attraktive Gehwege, die von Radwegen baulich getrennt sind, soweit das möglich ist. Den Haupterschließungsachsen für den Fußverkehr wird ein Vorrang eingeräumt, „unter Berücksichtigung der Klassifizierung der Straßen und Wege“.

Den Gesetzentwurf, der zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss des Landtags überwiesen wurde, finden Sie hier: Gesetz zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes (315 KB)

Der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß erläutert: „Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW unterstreicht die Wichtigkeit von Radwegen für den praktizierten Umwelt- und Naturschutz. Mit E-Bikes und Pedelecs nehmen Reichweiten zu, über den örtlichen Zusammenhang hinaus. Die Radinfrastruktur gewinnt überregionale Funktionen, für die sich das Land engagiert. Ein Radvorrangnetz, in dem bestehende Radnetze zusammenkommen, wird definiert, prioritär geplant und gefördert. Bestehende Landesgesetze, Verordnungen und Planwerke werden im Sinne des Gesetzes ergänzt. Für die Radschnellverbindungen ist ein Bedarfsplan beabsichtigt.“

Das jetzt auf den Weg gebrachte Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ist das erste in den Flächenländern der Bundesrepublik. Seine Konkretisierung ist „nicht zuletzt ein Verdienst der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad“, unterstreicht Krauß, der selber Mitglied im Verkehrsausschuss des Landtags ist. Hinter der Volksinitiative steht das gleichnamige Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad. Zu ihr gehören maßgeblich unter anderem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW und Radkomm e. V., ein Tempomacher für Umweltschutz und Verkehrswende. Mit 207.000 Unterschriften hatte die Volksinitiative dem Landtag aufgegeben, für „ein modernes, bewegliches Land NRW und [für] die Erhöhung des Radverkehrs“ vorzusorgen.

Mit der Gleichrangigkeit von Radfahrern und Radfahrern, aber ebenfalls von Fußgängerinnen und Fußgängern im Verkehrsgeschehen wird deren Schutz gesetzlich gefestigt. Leitmotiv ist die sogenannte „Vision Zero“. Dahinter steht die Zielsetzung, im Verkehr keine Todesfälle und keine Schwerverletzten mehr zuzulassen. Laut Gesetzentwurf: „Die Vision Zero […] bestimmt bereits das Handeln des für den Verkehr zuständigen Ministeriums und der Landesverkehrswacht. Durch die gesetzliche Verankerung bekräftigt das Land, dass es keine Anstrengungen scheuen wird, um dieses Ziel zu erreichen. Das Verkehrssicherheitsprogramm erhält durch die Verankerung im Gesetz ein neues Gewicht.“

Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2017 ist der Etat für die Förderung des Radverkehrs konsequent gesteigert worden: von 39 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 54 Millionen Euro im Jahr 2021. In dem gleichen Zeitraum sind in Nordrhein-Westfalen 580 Kilometer neue Radwege gebaut worden. In die Planvorhaben wird personell investiert. Im NRW-Verkehrsministerium ist die Stabsstelle Radverkehr und Verkehrssicherheit aufgebaut worden. In den Niederlassungen von Straßen.NRW sind zehn zusätzliche Stellen für den Radverkehr entstanden. In den Bezirksregierungen gibt es jeweils eine Stelle für die Bearbeitung und Beschleunigung der kommunalen Förderanträge im Radverkehr. Dieses Engagement kommt einer sicheren Verkehrsinfrastruktur für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zugute. Insgesamt geht es der Gesetzesinitiative "um die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Nahmobilitätsinfrastruktur und des öffentlichen Raums", in einem Miteinander der Mobilitätsangebote:

„Verkehrsmittel sollen [.] nicht gegeneinander ausgespielt und Verkehrsteilnehmende nicht in der Wahl ihrer Verkehrsmittel bevormundet werden. Es besteht keine Bewertungshierarchie der unterschiedlichen Verkehrsmittel, sondern eine Gleichrangigkeit. Das Fahrrad erhält diesen Status mit dem geplanten Gesetz erstmals.“

Oliver Krauß: „In der Mobilitätspolitik der Landesregierung hat das Fahrrad einen großen Rückhalt. Mit der Gesetzesinitiative gehen wir über ein reines Fahrradgesetz hinaus, indem wir uns mit verschiedenen Möglichkeiten der Nahmobilität befassen. Es gibt einen Planungs- und Bauhochlauf. Attraktive Alternativen zu dem motorisierten Verkehr bedeuten wirkliche Wahl: mit schnellem Zugang, Sicherheit, einem Plus für Körper und Seele. Im Dienst der nachhaltigen Entwicklung eines intakten und bedarfsgerechten Verkehrsnetzes macht der Gesetzentwurf Mobilitätsketten sichtbar, die alle Verkehrsträger intelligent aufeinander beziehen. Neue Radabstellanlagen, Mobil- und Fahrradstationen sollen die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsarten zum Beispiel weiter erleichtern. Anlagen für Sharingangebote von Fahrrädern, für Elektrokleinstfahrzeuge oder Carsharing können den individuellen Weg, den jede und jeder hat, noch mehr von Aufwand befreien.“