Zusätzliche Gelder für unsere KiTas

25.07.2019

Die Landesregierung hat mit den Städten und Gemeinden eine Übergangsfinanzierung verabredet, um die Kindertagesbetreuung im NRW-Kindergartenjahr 2019/2020 zusätzlich zu unterstützen. Dafür stehen im landesweiten Bezug rund 390 Millionen Euro zur Verteilung. Jetzt wurde bekannt gegeben, welchen Anteil die einzelnen Jugendämter konkret erhalten.

Wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß aus Düsseldorf mitteilt, profitiert die Stadt Bornheim mit einem Betrag in Höhe von 1.281.170 Euro. An das Jugendamt der Stadt Meckenheim gehen 533.363 Euro. Für die Stadt Rheinbach stehen 469.049 Euro bereit. Das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises, das für die Gemeinden des Kreisgebietes zuständig ist – linksrheinisch sind das die Gemeinden Alfter, Swisttal und Wachtberg – hat eine Zusage erhalten für 3.209.331 Euro.

Diese jetzige „kommunalscharfe Aufschlüsselung“ basiert auf einer Gesetzesinitiative der Landesregierung, der der nordrhein-westfälische Landtag im Rahmen der Plenarsitzung am 20. Februar 2019 mehrheitlich gefolgt ist. Mit dem Gesetz wurde das Gesamt-Budget in Höhe von etwa 390 Millionen Euro beschlossen.

Das Geld kommt den Kindertageseinrichtungen als akute Hilfe zugute. Die KiTas waren in den Vorjahren vielfach in Notlagen gekommen, da die Finanzierung im Verhältnis zu der Dynamik des Bedarfs statisch entwickelt worden war: aufgrund der chronischen Unterfinanzierung standen Träger nicht nur vereinzelt vor dem Aus.

Deshalb hatte die NRW-Koalition bereits nach dem Regierungswechsel im Jahr 2017 das sogenannte „Kita-Rettungspaket“ aufgelegt: um die Einrichtungen vor Ort im Zeitraum 2017/2018 kurzfristig und unbürokratisch zu unterstützen, mit einem Betrag von insgesamt 500 Millionen Euro. Daran knüpft das jetzige Übergangsgesetz für das Kindergartenjahr 2019/2020 an.

Die mithin neuen Mittel festigen die Stabilisierungsmaßnahmen vor Ort. Sie helfen konkret in einem Übergangszeitraum: nämlich bis zu der Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen, die mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 wirksam werden soll. Dann sollen zusätzliche Gelder in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für die Kindertagesbetreuung bereitstehen.

Diese Investition hat das Land Nordrhein-Westfalen mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet. Die zusätzlichen Gelder ab dem Jahr 2020/2021, die das Land dann regelmäßig mobilisiert, ermöglichen grundlegend mehr Qualität und mehr Personal. Laut Oliver Krauß geht es „nicht zuletzt um einen prinzipiellen Wechsel, der alle Akteure in die Verantwortung nimmt“. Die notwendigen Vorarbeiten für die Umsetzung sind derzeit im intensiven Prozess.

Oliver Krauß: „Aufgabe ist, für die Zukunft eine verlässliche und dauerhaft belastbare Finanzierung zu begründen. Die gemeinsamen Anstrengungen stehen in dem Dienst, die frühkindliche Bildung und Betreuung qualitativ zu erneuern. Die Systemumstellungen – mit einem guten Personalschlüssel, mit den Anpassungen im Einzelnen, zum Beispiel hinsichtlich einer webbasierten Abrechnung – müssen die qualifizierte Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher effektiv erreichen.

Auf dem Weg dahin gewährleisten die jetzigen Gelder aus dem Übergangsgesetz für das Kindergartenjahr 2019/2020, auf den zwischenzeitlichen Bedarf dynamisch zu reagieren und einen bestmöglichen Personalschlüssel zu unterstützen: in Zusammenarbeit und mit der Beteiligung unserer Städte und Gemeinden.“