Die schulische Bildung beruhigen und berichtigen

10.02.2017

Die Bildungsaufgaben sind wesentlicher Bestandteil, um unsere gesellschaftlichen Umbrüche zukunftsfest zu ordnen

Die Altersstruktur in unserer Gesellschaft verändert sich. Im Jahr 1900 betrug der Anteil der Mitmenschen, die ein Lebensalter von 60 Jahren und mehr erreicht haben, noch 5 Prozent. Heute sind es schon über 25 Prozent. Im Jahr 2030 wird jede oder jeder Dritte von uns mindestens 60 Jahre alt sein.

Dieser Wandel zu einem längeren Leben hat selbstverständliche Auswirkungen auf die einzelnen Lebensphasen. Die frühere Struktur der Generationen stimmt nicht mehr. Es gibt in der Geschichte keinen vergleichbaren Umbruch. Die „Jugendzeit“ nimmt im Verhältnis zu. Die Erstausbildung dauert oft länger, und gleichzeitig wird danach ein lebenslanges Weiterlernen dringlich. Die Arbeitsmärkte sind im globalen Zeitalter immer mehr in Bewegung geraten, und sie sind immer weniger voneinander zu trennen. Frühere Berufsbiografien, 40 Jahre im gleichen Job zu bleiben, gelingen nur noch selten. Diese Umbrüche strapazieren die gesamte Gesellschaft.

Die jüngere Generation ist in eine scheinbare Selbstverständlichkeit von Wohlstand, Freiheit und europäischer Partnerschaft „hineingewachsen“. Sie kennt den schweren Weg dahin natürlich nicht wie die, die ihn in der Nachkriegszeit selbst mitgegangen sind.

Je mehr das zunehmende Wohlergehen das ermöglicht hat, haben sich  Lebensweisen bei uns individualisiert. Neben allem Positiven ist eine negative Seite davon, dass das oft auch Entsolidarisierung bedingt: Wer sich selber verwirklicht, schaut weniger auf die anderen. Hinzu tritt, dass der Zusammenhang von Erwirtschaften und Verbrauchen stets auch unübersichtlicher wird, wenn Besitzstände wachsen.

Auf diese neuen Herausforderungen kann keiner eine fertige Antwort haben. Aber die Gesellschaft, die Politik – wir alle – müssen vor Augen haben, dass Lösungen nur gemeinschaftlich erfolgreich sein können. Sie können nur dann gut und dauerhaft sein, wenn sie beinhalten, dass die Generationen über die gesellschaftlichen Asymmetrien hinweg neu füreinander einstehen. Tun sie das nicht, gehen die Entwicklungen logischerweise noch weiter auseinander.

Die rot-grüne Politik hat die Fühlung zu der Wirklichkeit verloren: Das G 8/G 9-Schul-Chaos ist eine besonders schlimme Konsequenz davon.

Aufgabe für die Landespolitik ist, zu diesen Veränderungsprozessen immer im Gespräch mit allen Beteiligten zu bleiben: genau zuzuhören, hinzusehen und einen lebendigen Ordnungsrahmen zu ziehen. Ein solcher Rahmen, der ordnet, ist kein Rahmen, der „durchregiert“ und bevormundend reguliert. Sondern ordnen heißt, verbindliche Leitplanken dafür zu setzen, dass die guten Ideen und das verantwortliche Handeln aus unserer Mitte zu einer guten Wirklichkeit für alle werden.

Die Politik von Rot-Grün betreibt eine solche Ordnung nicht, sie reglementiert. Und sie hat keine Vision für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft: auf der Grundlage von wechselseitigem Respekt, mit Mut, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, Fleiß, Halt und Sicherheit.

Das rot-grüne Wegsehen von der Lebenswirklichkeit, wie es bei uns ist und in welcher Lebenssituation jemand steht, ist arrogant. Diese Landesregierung ist satt, sie hat sich „eingerichtet“. Erkennbare Konzepte für ein gutes Leben im Alter bleibt sie ebenso schuldig wie überzeugende Hilfen für die Erwerbstätigen: für die Zukunftssicherung, zum Beispiel über den Erwerb von Wohneigentum. Eine Partnerschaft für unsere Kinder in der Ausbildung gibt es längst nicht mehr.

In diesem Rahmen sind die große Unruhe an den Schulen und das groteske G 8/G 9-Chaos logische Konsequenz. Das ist schlimm für unsere Kinder, aber auch für uns alle, denn die Zukunft unseres Landes hängt wesentlich von der Qualifikation seiner Menschen ab.

Für die Umgestaltung an den Schulen mit Einführung von G 8 – damals sprach man auch vom „Turbo-Abi“ – gab es in den Jahren 2004 und 2005 überall eine große Überzeugung. Wenn die G 8-Konzepte in wichtigen Punkten auch auseinandergingen, so lagen insgesamt doch triftige Gründe „auf dem Tisch“:

Erstens der Wettbewerb in Europa und die Konkurrenz um gute Arbeitsplätze dies- und jenseits der Grenzen. Die sogenannte „Lissabon-Strategie“ der EU hatte im Jahr 2000 das Ziel formuliert, die Gemeinschaft bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Im zeitlichen Zusammenhang drängte der sogenannte „Bologna-Prozess“ auf eine Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen über die Grenzen hinweg: hin zu einem einheitlichen Europäischen Hochschulraum.

Auf dieses neue Tempo waren die Teilnehmer unterschiedlich vorbereitet. Verglichen mit den Nachbarländern, standen wir in der Situation, dass Studienplätze relativ spät erreicht wurden. Weil in der Folge von gymnasialer Ausbildung 13 Schuljahre „zu Buche“ standen und für die männlichen Absolventen noch eine Wehr- oder Wehrersatzdienstzeit dazukam, verzögerte sich die Studienaufnahme gegenüber Mitbewerberinnen/-bewerbern, die in den angrenzenden Ländern ein schnelleres Curriculum vorfanden.

Einen zweiten Grund für das schulpolitische Neudenken motivierten speziell in Nordrhein-Westfalen die großen Leistungsvergleiche: Timss, Pisa. Sie zeigten auf, dass die Bildungspolitik in 39 Jahren roter beziehungsweise rot-grüner Verantwortung auf breiter Linie den Anschluss verloren hatte. Der SPD-geführten Regierung von Peer Steinbrück wurde bescheinigt, dass in keinem anderen Bundesland eine vergleichbare Verknüpfung von Bildungschancen und sozialer Herkunft bestand. In diesen Jahren verließen viele Jugendliche unsere Schulen, ohne ordentlich lesen, schreiben, rechnen zu können.

Drittens sprach für die Neuordnung an den Schulen, dass die Lebenssituation in unserer Gesellschaft für viele anders geworden war. Zum Beispiel führte das Anliegen oder die Notwendigkeit, „doppelt“ erwerbstätig zu sein, vielfältig zu dem Wunsch nach besseren Übermittags- und Nachmittagsangeboten an den Schulen.

Unter diesen Voraussetzungen wurde die Schulzeitverkürzung mit der Zielvorgabe versehen, dass das Abitur nach 12 Jahren ohne Qualitätsverlust erreicht werden kann. Um das zu realisieren, gab es die politische Zusage, dass die Schulen in den Stand versetzt werden, spezielle Angebote zu schaffen, um die ihnen anvertrauten Kinder gezielt zu fördern: je nach Begabung, Schwäche, Leistungsstand. Mit dem Mittel für die Schulen, dazu spezielle Förderverbünde zu gründen. Die differenzierten Angebote sollten den Auftrag erfüllen, die Schülerinnen und Schüler so vorzubereiten, dass eine größer werdende Zahl das Klassenziel erreicht. Den Gymnasien wurden die Freiheit und das Vertrauen eingeräumt, die Prozesse wesentlich mit zu gestalten. Die CDU-geführte Landesregierung hat das unter Jürgen Rüttgers dementsprechend konzipiert, die Schulen folgerichtig ausgestattet und G 8 erfolgreich auf den Weg gebracht: bis hin zu den guten Abiturergebnissen im ersten doppelten Abiturjahrgang.

Allerdings haben die SPD-geführten Landesregierungen ab 2010 dann die Spielregeln ignoriert, dass ein Gesellschaftsprojekt dieser Größenordnung, ein Projekt in der Mitte unserer Gesellschaft, sorgfältig beobachtet und nach den individuellen Bedarfen ergänzt werden muss. Um das genau zu erfassen und zu leisten, müssen die Eltern, Lehrer und Schüler kontinuierlich mit einbezogen werden. Darauf aufbauend, hat das Land dafür zu sorgen, dass das Personal und die Ressourcen, die aktuell vor Ort gebraucht werden, überall abrufbar sind: für eine qualifizierte Bildung und Betreuung. Wo diese Ausstattung von der Landespolitik nicht bereitgehalten wird, können die Schülerinnen und Schüler in den Defizitbereichen nur noch „verwahrt“ werden. Dann geht auch die gesellschaftliche Akzeptanz als Tragpfeiler des Bildungssystems verloren.

Kinder, Lehrer, Eltern: die Depression in der Schulbildung verstört alle

Bei dem Versagen der rot-grünen Landesregierung sorgen zwei Punkte für eine abträgliche Dynamik: die von ihr verantworteten Rekordschulden in Höhe von 140 Milliarden Euro und die ideologischen Vorbehalte, die sie von der Wirklichkeit absehen lässt. Tatsache ist, dass diese Landesregierung eine genaue Erfassung des Unterrichtsausfalls seit Jahren schlechthin ablehnt. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2010 gibt es dazu keine Erhebungen mehr. Überdies fehlen an den NRW-Gymnasien laut Rechnungshof auch strukturell im Schnitt zwei Lehrerstellen mit 50 wöchentlichen Unterrichtsstunden.

Noch ganz frisch sind die Zahlen, die das Statistische Bundesamt über Investitionen in die Schülerausbildung vorgelegt hat: Nur Schleswig-Holstein ist schlechter als NRW, das gerade mal 5.900 Euro für eine Schülerin/einen Schüler ausgibt (im Bundesdurchschnitt waren es zuletzt 6.700 Euro). Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bestätigt Rot-Grün, das schlechteste westdeutsche Bildungssystem zu verantworten. NRW bietet unter allen Bundesländern die wenigsten Zusatzstunden an Ganztagsschulen. Viele Schulgebäude – gerade sanitäre Einrichtungen – sind eine Zumutung. Nirgendwo sind die Klassengrößen so groß wie bei uns. Das Zusammenstauchen von Leistungsprofilen, weil die Mittel für individuelle Beaufsichtigungen nicht mehr da sind, der damit verbundene Leistungsdruck und der Unterrichtsausfall: das trifft nicht zuletzt die Kinder und Jugendlichen aus Familien, die sozial schwächer und bildungsferner aufgestellt sind.

Die Reaktion der Landesregierung auf diese Depression in der Schullandschaft ist ein Offenbarungseid. Sie kann es nicht, sie will es nicht. Statt für die schuldige Unterstützung einen Aufholplan zu entwickeln, facht sie die Nervosität mit ständig neuen Erlassen nur noch mehr an. Den Frust, die Wünsche und die Argumente der Eltern schlägt sie in den Wind.

Wo die Schulen keinen Background mehr haben, um das Minus-Investment des Landes aufzufangen, entsteht ein „Teufelskreis“. In diesen Schulen, die immer mehr das Format von zu großen, „anonymen Lernfabriken“ haben, nehmen Seele und Gesundheit immer häufiger Schaden. Speziell an den Gymnasien wird diese Gefahr nochmal vergrößert durch verpflichtenden Nachmittagsunterricht und verdichteten Lehrstoff in der Sekundarstufe I. Faktisch entsteht eine gebundene Ganztagsschule, die den außerschulischen Austausch – Spielen, Sport, Kirche, Kultur – in diesen sensiblen Jahren des Aufwachsens kaum noch zulässt.

Dazu wurde die wichtige Aufgabe der Inklusion überhastet auf die Schulen übertragen, ohne die notwendigen Finanzierungs- und Personalzusagen. Flüchtlingskinder werden per Erlass unvermittelt in den Regelunterricht übernommen, ohne dass vorher eine hinlängliche Sprachkompetenz erreicht wird.

Durch all das entsteht eine Stress- und Überforderungssituation, die die gesamte Schulkultur anhaltend in den Griff nimmt. Die Medienflut und Krisenbilder treffen Schülerinnen und Schüler, die immer weniger filtern können, ohne Stopp. Die Masse der digitalen Kommunikation bleibt ungesteuert. Echter Austausch und Freundschaften bleiben auf der Strecke.

Der Kölner Stadt-Anzeiger recherchiert in puncto psychologische Beratung (15.08.1916): „Immer mehr Familien brauchen Hilfe“. Stefan Drewes, der Vorsitzende des Arbeitskreises kommunaler Schulpsychologie beim Städtetag NRW, beobachtet gleichfalls: „Die Kommunen versuchen alles, um weitere Schulpsychologen einzustellen, weil der Beratungsbedarf extrem gestiegen ist".

Die CDU kann das besser

Ich bitte Sie, mit Ihrer Stimme am 14. Mai der CDU das Vertrauen für eine Qualitätsoffensive für unsere Schulen zu schenken. Ebenso wie die Innere Sicherheit, Polizei, muss die Schule auf gut qualifiziertes Personal gestützt werden.

Das hat natürlich seinen Preis. Man muss sich vor Augen halten, dass das Land Nordrhein-Westfalen in die Haushalte der letzten Jahre jeweils etwa 23 Milliarden Euro für die Personalausgaben einzustellen hatte. Das sind etwa 40 Prozent des Gesamtetats. Die Rekordschulden der rot-grünen Landesregierung in Höhe von 140 Milliarden Euro drücken überall auf die Handlungsfähigkeit. Es ist nur dem derzeit günstigen Zinsniveau zu verdanken, dass die Schuldzinsen mit etwa drei Milliarden Euro für das Jahr zuletzt relativ „niedrig“ waren. Trotzdem: Drei Milliarden für nichts, nur Schuldendienst!

Diese Ausgangslage zwingt zum Sparen und zu schmerzlichen Einschnitten, wenn für unsere Kinder und Enkel kein Bankrott übrigbleiben soll, der letztlich zum gesellschaftlichen Bankrott würde. Von dieser unbedingten Notwendigkeit, den Haushalt zu konsolidieren, müssen die Schulen als Priorität so ausgenommen werden, dass sie wieder lebendig und überall verlässlich ihren Auftrag erfüllen, individuell zu fördern und die Schülerinnen und Schüler zu Persönlichkeiten zu bilden.

Für die gute Weiterentwicklung im Sinne der pädagogischen Freiheit ist Voraussetzung, dass unsere Schulen jetzt schnell wieder zur Ruhe kommen. Dazu muss das schulpolitische Stückwerk ausgeräumt werden, das zum ständigen Improvisieren zwingt. Voraussetzung dafür ist, dass die Schulaufsicht bessere Steuerungsinstrumente erhält, um die Erfüllung des Pflichtunterrichts an allen Schulen wieder sicherzustellen.

Genügend ausgestattete Vertretungsreserven sind notwendig, um dem akuten Unterrichtsausfall beizukommen. Die Rahmenbedingungen für die Klassengrößen müssen für alle Schulformen deutlich verbessert werden. Die Schulen benötigen jeweils eine konzeptuelle Unterstützung, damit sie einerseits der wichtigen Aufgabe der Inklusion wirklich gerecht werden können und andererseits in den Stand kommen, die Kinder aus Flüchtlingsfamilien mit immer positiverem Ergebnis in den Unterricht einzubinden. Bei beiden Aufgaben dürfen sie vom Land nicht länger alleine gelassen werden.

Die Pädagoginnen und Pädagogen haben die Aufgabe, die beste Bildung zu vermitteln. Damit sie sich darauf ganz konzentrieren können, wollen wir zu ihrer Entlastung die Schulsozialarbeit mit 100 Millionen Euro im Jahr stärken. Dieses Geld gibt uns der Bund in die Hand, der seit 2015 für die BAföG-Finanzierung eingesprungen ist. Dadurch sind die BAföG-Mittel für uns als Land für Bildungsaufgaben frei geworden, sie werden von der rot-grünen Landesregierung aber zweckentfremdet: als „kosmetische“ Korrekturen versickern sie schlechthin im rot-grünen Schuldenhaushalt.

Bei der Frage G 8 oder G 9 stimmt, dass sich der damalige Begründungszusammenhang für G 8 im Laufe der Jahre verändert hat: zum Beispiel durch das Aussetzen der Wehrpflicht oder die Straffung der nachgelagerten Studiengänge. Durch das Verschieben des Einschulungsstichtages vom 31. Juli auf den 30. September hat sich das Alter der Schülerinnen und Schüler in NRW zudem verjüngt.

Aber: Eine unruhige Neugestaltung des G 9 – ohne Vorbereitung und Einbindung der Betroffenen – darf es deshalb jetzt nicht geben. Ein neues G 9 darf nicht als schnelle Mogelpackung aufgelegt werden, wie die SPD das plant: indem sie die Einführungsphase in Klasse 11 als bloßes zusätzliches Förderjahr im Vergleich zum G 8 vorsieht, also gewissermaßen ein Jahr Sitzenbleiben für alle.

Es geht vielmehr um eine verlässliche und nachhaltige Strategie für hochwertige Strukturen der Qualifikation, die auch den Anschluss an die Hochschulausbildung wieder besser garantieren. Gymnasien, an denen G 8 gut umgesetzt wird und wo die Eltern mit dieser Umsetzung zufrieden sind, dürfen nicht zu G 9 gezwungen werden. Zudem: Eine Doppelstruktur von G 8 oder G 9 an ein und derselben Schule ist nicht sinnvoll, weil das eine vorhersehbare Quelle für ständige Konflikte wäre.

Richtig ist deshalb, eine Entscheidung für G 9 seitens der Landesregierung gut vorzubereiten. Das heißt: die Gymnasien mit ihrem Entwicklungsprozess nicht im Stich lassen. Wiederum muss deren Entscheidung für G 8 oder für G 9 in ihrer pädagogischen Freiheit begründet sein.

G 8 und G 9 gehören demzufolge gleichberechtigt in das erneuerte Schulgesetz. Mit der Möglichkeit für die Gymnasien, ihren künftigen Bildungsgang individuell zu gestalten: wie es ihren Schülerinnen und Schülern am besten entspricht und wie es auch im Blick auf die örtlichen Bedingungen sinnvoll ist. Diese Möglichkeit zur Gestaltung liegt in ihrer pädagogischen Freiheit.

Wichtig ist mir persönlich besonders, dass ein Konzept für ein neugestaltetes „echtes“ G 9 die Verdichtung des Unterrichtsstoffes in der Mittelstufe auflöst und zusätzliche Stundenkontingente vorsieht, damit die stärkeren und ebenso die schwächere Schülerinnen und Schüler besonders gefördert werden können – so, wie sie es in ihrer jeweiligen Lern- und Entwicklungssituation brauchen.