Integrationspauschale geht vollständig an unsere Städte und Gemeinden

20.11.2018

Geld kommt dahin, wo die Arbeit gemacht wird. NRW-Koalition korrigiert Richtungsentscheidung der Vorgängerregierung

Wer bestellt, bezahlt – und wo die Arbeit geleistet wird, kommen die Gelder für die Aufwendung künftig hin: Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung, neue Bundesgelder für die Integrationsaufgaben vor Ort ungeschmälert weiterzugeben, berichtigt die NRW-Koalition die „Unwucht“ zwischen Landespolitik und kommunaler Familie an wichtiger Stelle. Die vormalige Landesregierung hatte die Gelder der bisherigen „Integrationspauschale“, die der Bund in drei Tranchen für die Jahre 2016 bis 2018 gewährt hatte, von früh an für den Haushalt des Landes vereinnahmt – anstatt die Gelder für die lebendige Arbeit vor Ort weiterzugeben. Unterm Strich wurde „für die Städte und Gemeinden kein Cent“ vorgesehen, wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß erläutert: „Das wurde stattdessen für die allgemeinen Haushalte vereinnahmt.“

Nach der Zusage für die Jahre 2016 bis 2018 hat der Bund nun eine Anschlussregelung für das Jahr 2019 verabredet. Dafür hatte die neue Landesregierung Initiative ergriffen. Mithin stehen für Nordrhein-Westfalen, vergleichbar den drei jeweiligen Zuweisungen der Vorjahre, 432,8 Millionen Euro in Aussicht. Oliver Krauß: "Damit hat die NRW-Koalition zum ersten Mal unverplantes Geld von dieser Unterstützung des Bundes zur Verfügung. Wir haben uns entschieden, die Mittel inklusive des Landesanteils ganz an die Städte und Gemeinden weiterzugeben, weil hier die wertvolle Integrationsarbeit für Flüchtlinge mit Bleiberecht tatsächlich geleistet wird.“

Wichtig sei, dass das frühere „Durchregieren aus Düsseldorf und das Gegeneinander von Land und kommunaler Familie gestoppt ist“, findet Oliver Krauß: „Die Abschaffung des Kommunal-Soli, das KiTa-Trägerrettungsprogramm, die Gelder für die Sanierung der Schulen, die zusätzliche Hilfe beim Unterhaltsvorschuss sind wichtige Maßnahmen, damit wir vor Ort Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Die Gemeindefinanzierung nach dem GFG insgesamt wird mit den jetzigen Haushaltlagen abermals ein Rekordniveau erreichen.“

Die „neue Solidarität“ zwischen den unterschiedlichen Entscheidungsebenen ist für Oliver Krauß „unentbehrliche Voraussetzung, um die dringend notwendige Haushaltskonsolidierung erfolgreich zu schaffen“. Krauß verweist auf die Landesschulden in Höhe von 145 Milliarden Euro, die beim Regierungswechsel vorgefunden wurden: „Das erzwingt eine Zinstilgung von zuletzt 3 Milliarden Euro im Jahr, Geld ohne Gegenwert. Die Kommunen in NRW drücken zudem Schulden in Höhe von mehr als 60 Milliarden Euro, allein in den Kernhaushalten.“

Deshalb sei wichtig, die günstige Konjunktur nicht für „Augenblickseffekte“ zu nutzen, sondern Prioritäten maßvoll abzuarbeiten, die Haushalte zu regenerieren, als Verantwortungsgemeinschaft zu handeln, anstatt reflexhaft zu fordern: „Das Land hat in diesem Sinne schon für das laufende Jahr 100 Millionen Euro aufgebracht, um einen zusätzlichen Akzent für uns in den Städten und Gemeinden und die Aufgabe der Integration zu setzen. Das hat über Umschichtungen kurzfristig geklappt, weil sich Ende 2017 schon deutliche finanzielle Verbesserungen für NRW abgezeichnet haben. Dass wir uns für diese großen Aufgaben jetzt erstmals original auf die Hilfen des Bundes stützen können, ist für unsere Solidargemeinschaft eine große Hilfe.“