Auf Einladung von Oliver Krauß fand am 26. Oktober 2017 im Landtag ein wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht statt. Thema waren Spannungsverhältnisse, die zwischen den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie einerseits und wirtschaftlichen Aktivitäten andererseits auftreten, die volkswirtschaftlich oder gesellschaftlich erwünscht sind – oder sogar notwendig sein können. Als Gesprächspartnerin war dazu die Hamburger Rechtsanwältin Frau Dr. Insa Nutzhorn eingeladen, die mit dem Umwelt- und Planungsrecht intensiv befasst ist: nicht zuletzt mit dem Wasserrecht.
In einer lebendigen Diskussion erörterten die 80 Expertinnen und Experten des Gesprächskreises den Realisierungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie, die wichtige Voraussetzungen anleitet, um den qualitativen Zustand der Gewässer grenzüberschreitend zu verbessern und eine nachhaltige, ausgewogene und gerechte Wassernutzung sicherzustellen.
Im Gesamtzusammenhang des Natur- und Landschaftsschutzes ist ein hochwertiger ökologischer Ausgleich wichtig, wenn ökologische Ressourcen beansprucht werden. In Nordrhein-Westfalen setzt dafür vor allem der Landesentwicklungsplan, LEP, den zentralen Rahmen. Seine Aufgabe ist, das Gleichgewicht zwischen sozialem Zusammenhalt, Ökonomie und Ökologie zu gewährleisten.
Im Zuge des wasserwirtschaftlichen Gespräches wurden Konflikte verdeutlicht, die entstehen, wenn volkswirtschaftlich/gesellschaftlich wichtige Leistungen, die das Zusammenleben stützen, mit verbindlichen planerischen Vorgaben konfrontiert werden, die in einseitiger Auslegung die Belange der Gewässerbenutzer wegblenden.
Oliver Krauß: „In Nordrhein-Westfalen haben wir unter den Vorgängerregierungen schlechte Erfahrungen mit einem Amtsnaturschutz gemacht, der sich die konkreten Betroffenheiten gar nicht mehr angesehen hat. In Düsseldorf wurden Reglementierungen ausgearbeitet und dann einseitig umgesetzt, ohne zu prüfen, was das vor Ort auslöst. In meiner Heimat, dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis, hat das nicht zuletzt unsere Landwirtschaft zu spüren bekommen.
Auch bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wollen wir diese Praxis korrigieren. Dazu gehört der neue Vorrang des Vertragsnaturschutzes: dass man mit allen Betroffenen den Weg verbindlich verabredet, wie die Schutzziele effektiv erreicht werden. Dass die Expertisen der Prozesspartner in der Vergangenheit vielfach außer Acht blieben, hat nicht nur das Vertrauensverhältnis beschädigt, sondern war für das effektive Erreichen der Schutziele ausgesprochen abträglich.“
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