
Am Donnerstag, 25. März 2021, hat der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes (173 KB)in 1. Lesung beraten. Der Bezugspunkt des Gesetzentwurfs, den die Landesregierung vorgelegt hat, ist das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013.
Wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß mitteilt, wird ein Bestandteil dieses bisherigen Klimaschutzgesetzes in dem Entwurf der Neufassung nicht weiterverfolgt, sondern als eigenständiger Gesetzentwurf entwickelt: nämlich die Regelungen zur Klimaanpassung. Diese Regelungen nehmen die Folgen des Klimawandels in den Blick, um Anfälligkeiten vor Ort zu verringern, Widerstandsfähigkeit zu stärken.
Der Grund für die jetzige Trennung dieses Bereiches aus dem Klimaschutzgesetz ist, dass es immer weniger ausreicht, (allein) die Ursachen der Klimakrise zu bekämpfen. „Stattdessen besteht die Notwendigkeit, [auch] den bereits heute spürbaren Symptomen“ mithilfe eines eigenständigen Gesetzes stärker entgegenzuwirken, die beispielsweise Hitzewellen oder „Extremwetterereignisse wie Starkregen“ auslösen und die unangepasste Strukturen weiter verschärfen: etwa die Verdichtung innerstädtischer Räume oder eine zunehmende Flächenversiegelung.
Der Entwurf des neuen Gesetzes, des Klimaanpassungsgesetzes, erhält ein Berücksichtigungsgebot: „Das heißt, politische und planerische Entscheidungen werden künftig von den zuständigen Behörden und Ämtern auf deren Klimaanpassungsrelevanz hin überprüft. Bei Kosten-Nutzen-Rechnungen sind auch immer die zu erwartenden Kosten mit zu berücksichtigen, die sich aus dem Klimawandel ergeben können“ (Ursula Heinen-Esser, NRW-Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz). Den Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes, das am 25. März 2021 in Verbindung mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes das parlamentarische Verfahren erreicht hat, finden Sie hier: Klimaanpassungsgesetz (136 KB)
Treibhausminderungsziele: NRW zieht mit der nationalen Ebene gleich, 55 Prozent Einsparung schon bis zum Jahr 2030
Mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes NRW soll das Treibhausgas-Minderungsziel überholt werden, das das bisherige Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 festlegt. Dieses bisherige Gesetz aus der Zeit der Vorgängerregierung sah/sieht vor, die Gesamtsumme der Emissionen in NRW bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu verringern (im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990). Mit der Neufassung legt sich Nordrhein-Westfalen jetzt darauf fest, 100 Prozent zu schaffen, das heißt: die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050.
Die Neufassung des Klimaschutzgesetzes sieht außerdem ein neues „Zwischenziel“ vor: Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gemindert werden. Und zudem: Das Land nimmt sich vor, bereits „bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen“.
Der Gesetzentwurf zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes passt geltendes Recht an. Zu dem Hintergrund der Neufassung gehört das Pariser Klimaschutzabkommen, dem die Bundesrepublik im Jahr 2015 beigetreten ist. Das Abkommen mit dem existenziellen Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ 2° Celsius zu halten, und mit der Verabredung, den Temperaturanstieg mit neuer Anstrengung auf 1,5° Celsius zu begrenzen, entfaltet in der föderalen Ordnung der Bundesrepublik auch Wirkungen für die Bundesländer. NRW zieht mit den Zielen auf nationaler Ebene gleich.
Oliver Krauß erklärt dazu: „Im Energie- und Industrieland Nordrhein-Westfalen wird mehr Energie umgewandelt und genutzt als in jedem anderen Bundesland. Alleine rund 250.000 Arbeitsplätze sind bei uns mit der energieintensiven Industrie verbunden. Die direkt und indirekt Beschäftigten in der Braunkohleindustrie sind da noch nicht mitgezählt. Daran hängen Einkommen und Familienexistenzen.“ Die größere Ambition und das Zwischenziel im Jahr 2030 sieht der Landtagsabgeordnete aus Alfter als wichtigen neuen Rahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität: „Der Umbau, der in den nächsten 29 Jahren zu schaffen ist, ist auf die genaue Orientierung angewiesen. Es kommt darauf an, Strukturbrüche zu vermeiden und die Umweltziele mit der Versorgungssicherheit und dem wirtschaftlichen Wohlergehen zusammenzubringen. Darauf gründen Akzeptanz und Erfolg.“
Oliver Krauß verweist auf 46.000 Arbeitsplätze in NRW, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Bereich der erneuerbaren Energien entstanden sind. Gleichzeitig liegt Nordrhein-Westfalen beim Rückgang der Treibhausgasemissionen mit einer Reduzierung um 38 Prozent heute vor dem Bund (35,7 Prozent). Zum weiteren Vergleich: Baden-Württemberg hatte zuletzt knapp 20 Prozent eingespart.
Ausbau der erneuerbaren Energien ist Gewährleistung für den Klimaschutz, Tempo wird erhöht
Der weitere verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien ist unerlässlich, um die Minderungsziele zu erreichen. Im besonderen Blick hat die Neufassung des Klimaschutzgesetzes zum Beispiel auch die Gebäude und den Verkehr. In der Sichtlinie von Nachhaltigkeit geht es um den informationsbasierten Energieverbrauch, die energetische Gebäudesanierung und die Dämmung, die Entwicklung alternativer Antriebsformen, die On Demand-Verkehre und die Investition in intelligente Netze, in den ÖPNV und die Fahrradwege - um nur einige Beispiele zu nennen. Seit dem Jahr 2017 sind in NRW allein 485 Kilometer neue Radwege gebaut worden.
Eine immer wichtigere Rolle spielt auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. Die Energieversorgungsstrategie NRW (683 KB) und die Wasserstoff Roadmap (4 MB)beschreiben klare Pfade. Zum Beispiel: Wenn die Dynamik aus den wasserstoffengagierten Kommunen und Regionen wirkt und auch die politischen Zielsetzungen auf Bundesebene durchdringen, „könnten im Jahr 2030 [bereits] 45 Prozent aller ÖPNV-Busse Wasserstoff im Tank haben“.
Oliver Krauß: „Die Neufassung des Klimaschutzgesetzes spannt den klimagerechten und nachhaltigen Wandel unserer Versorgungsstrukturen an. Dieser Wandel ist Seite an Seite erfolgreich, mit gegenseitiger Stärkung, ohne Bevormundung: technologieoffen, innovationsorientiert, mit der Aktivierung von auch privater Bereitschaft und Initiative.
Der Umbau im Dienst des Klimaschutzes ist für uns in NRW ein gesellschaftliches Erneuerungsprojekt, das ökologisch und ökonomisch lohnend ist. Allein im Wasserstoff, der im Dienst einer grünen und modernen Industrie eingesetzt wird, liegen Potenziale, um ein Viertel unserer heutigen CO2-Emissionen einzusparen. Und auf der wirtschaftlichen Seite hat der konsequente Einsatz von Wasserstoff eine Auslösekraft für bis zu 130.000 neue Arbeitsplätze.“
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