„Moderne Sportstätte 2022“: Ab sofort können sich die Vereine und Sportverbände mit Projektvorschlägen an die Stadt- und Kreissportbünde wenden.

25.06.2019

Für die sechs Städte und Gemeinden im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis gibt es je eine eigene Förderkulissen zwischen 300.000 Euro und 648.105 Euro.

Das Sportstättenförderprogramm stellt in NRW 300 Millionen Euro bis 2022 bereit. Davon gibt es über einen Förderaufruf 266.839.500 Euro, die in den Haushaltsjahren 2019 bis 2022 eingeworben werden können. Dieses Geld untertützt konkrete Projekte vor Ort: in dem Dienst, den Sanierungsstau aufzulösen und die Sportanlagen instand zu setzen. Wichtige Kriterien des Programms sind: die Sicherheit und die Barrierefreiheit, Spielraum für die Erneuerung und den Aus- beziehungsweise Neubau, das attraktive und erfahrbare Angebot in der menschlichen Mitte. Projektvorschläge können ab sofort über die Stadt- und Kreissportbünde platziert werden. Von dort werden dem Land ab dem 1. Oktober 2019 priorisierte Vorschlagslisten vorgelegt.

Die Fördermittel werden auf die 396 Gemeindegebiete in NRW über einen Schlüssel verteilt, der die Sportpauschalen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2018 in fünffacher Höhe fortschreibt. Daraus ergibt sich im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis für die Gemeinde Alfter bis zum Jahr 2022 eine Förderkulisse im Umfang von 318.550 Euro. Für die Stadt Bornheim stehen 648.105 Euro bereit, für die Stadt Meckenheim 332.635 Euro. Das abrufbare Fördervolumen für die Stadt Rheinbach beträgt 371.240 Euro, für die Gemeinde Swisttal und für die Gemeinde Wachtberg jeweils 300.000 Euro. Für den Rhein-Sieg-Kreis insgesamt werden Fördergelder in Höhe von 8.560.425 bereitgestellt, wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß mitteilt.

Zu den förderfähigen Maßnahmen, die wesenhaft auf den Amateurbereich beschränkt sind, erläutert der Programmentwurf unter anderem: „Grundsätzlich ist die Modernisierung, die Instandsetzung, die Sanierung, die Ausstattung, die Erweiterung sowie der Umbau und der Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen förderfähig. Hierzu gehört auch die begleitende, sportfachlich notwendige Infrastruktur wie zum Beispiel Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen sowie Zuschauereinrichtungen.“

Zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung wird mitgeteilt, dass die Fördermittel „als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt“ werden: im Regelfall bei einem Fördersatz bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, sofern eine Förderhöhe von 100.000 Euro nicht überschritten ist. Wenn die Förderhöhe zwischen 100.000 Euro und einer Million Euro liegt, ist ein Fördersatz bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten eingeplant. Bei Förderhöhen über einer Million Euro beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Oliver Krauß: „In unseren sechs Städten und Gemeinden im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis gibt es ein lebendiges Angebot, das uns in den Sportvereinen verbindet, viel Freude macht, Gemeinsinn vermittelt. Dahinter stehen großer Freizeitaufwand und Begeisterung. Den frischen Impuls, den das Land jetzt für die Erneuerung und Modernisierung gibt, sollten wir offensiv nutzen: mit mutigen Projektskizzen, mit dem beherzten Einwerben der Fördergelder. Die Förderung für den Sport ist nicht zuletzt die Investition in unser gutes Zusammenleben. Dafür stellt die NRW-Koalition Geld zur Verfügung, das in dieser Höhe vorbildlos ist.“