Straßenausbaubeiträge: Land tritt mit 65 Millionen Euro im Jahr ein, Höchstsätze werden drastisch reduziert

02.07.2019

Wichtige Schritte im Dienst des solidarischen Ziels und der finanzpolitischen Redlichkeit

Nach dem konstruktiven Beratungsprozess der letzten Wochen wird der Weg nun frei für eine verbesserte Praxis des Kommunalabgabengesetzes. Am heutigen Dienstag, 2. Juli 2019, hat die NRW-Koalition die künftige Entlastung der Anliegerinnen und Anlieger, Eigentümerinnen und Eigentümer, im Zuge des kommunalen Straßenausbaus bekanntgegeben.

Den Städten und Gemeinden eröffnet das Land ein Förderprogramm, um Straßenbaukosten auszugleichen, die künftig offen bleiben, weil die Beitragsstaffeln für die Anliegerinnen und Anlieger, Eigentümerinnen und Eigentümer, deutlich reduziert werden. Die bisherigen Beitrags-Höchstsätze werden unter dem Dach des freiwillig beanspruchbaren Förderprogramms nämlich vielfach halbiert: statt der bisherigen Quote in Höhe von bis zu 80 Prozent an einer Anliegerstraße ist künftig eine unmittelbare Bürgerbeteiligung nur noch im Umfang von 40 Prozent vorgesehen. Im Falle der Haupterschließungsstraße wird der hergebrachte Anteil (bei Fahrbahn und Gehweg) in Höhe von bis zu 60 Prozent auf 30 Prozent zurückgenommen. Diese signifikante Senkung der Anlieger-/Eigentümer-Beiträge – jetzt ausschließlich anhand der Kosten der Gesamtmaßnahme – erfasst gleichermaßen die Ausbauszenarien, die überdies infrage kommen. Für die dadurch verringerte Gegenfinanzierung steht künftig das Land bereit: mit 65 Millionen Euro im Jahr.

Die CDU-Landtagsabgeordneten Katharina Gebauer, Björn Franken und Oliver Krauß betonen: „Ziel war und ist, in der menschlichen Mitte – im Austausch mit den Betroffenen und mit den Verantwortlichen in unseren Städten und Gemeinden –  eine verbesserte Praxis des Kommunalabgabengesetzes zu verabreden, die gerecht ist für die, die einen allgemeinen Nutzen haben, aber ebenso für die, die als Anlieger in besonderer Weise und mit Wertsteigerung profitieren. Dazu ist genauso die ordnungspolitische Richtigkeit in Rücksicht zu nehmen: im Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung und dem kommunalen Straßenvermögen.

Vor diesem Hintergrund kann eine unterscheidungslose Übertragung auf die gesamte Verantwortungsgemeinschaft, auf Eigentümer und auf Mitmenschen, die sozial schwächer gestellt sind, weder fair noch sozial sein – entgegen dem, was von ‚interessierter Seite‘ dazu gesagt wurde.“

Mit den starken Entlastungen, die jetzt beschlossen sind, wird dagegen ein ausgewogener Weg eingeschlagen. Zu den Leitplanken gehört die künftige Vorsorge gegen soziale Härten, der Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, die Orientierung am marktüblichen Zinssatz, die zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung mit Einflussmöglichkeiten für die Grundstückeigentümer, die vereinfachte Beantragung der Fördermittel.

Katharina Gebauer MdL, Björn Franken MdL und Oliver Krauß MdL: „Damit sind in dem Anliegen der Beitragsgerechtigkeit wichtige Schritte beschrieben worden, die dem solidarischen Ziel folgen und ebenso der finanzpolitischen Redlichkeit. Ein gutes Signal finden wir außerdem, dass verabredet wurde, die Wirksamkeit der neuen Praxis genau zu beobachten und nach dem Ablauf von drei Jahren eine grundsätzliche Prüfung vorzusehen. Dass die alte Landesregierung in diesem wichtigen Punkt nichts gemacht hatte, in sieben Jahren, war der Entwicklung in unseren Städten und Gemeinden eben so wenig dienlich wie der sachgerechten Auseinandersetzung."